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   LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04 - AK 84/05, 7 Ns 210 Js 24420/04, AK 84/05   

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https://dejure.org/2005,35652
LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04 - AK 84/05, 7 Ns 210 Js 24420/04, AK 84/05 (https://dejure.org/2005,35652)
LG Freiburg, Entscheidung vom 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04 - AK 84/05, 7 Ns 210 Js 24420/04, AK 84/05 (https://dejure.org/2005,35652)
LG Freiburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04 - AK 84/05, 7 Ns 210 Js 24420/04, AK 84/05 (https://dejure.org/2005,35652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schwere Körperverletzung: Minderung des Sehvermögens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Notwehr im Zusammenhang mit einer schweren Körperverletzung bei ungerechtfertigem Eindringen in einen Gartenbereich; Notwehr im Zusammenhang mit Hausfriedensbruch; Abwehr einer bereits auf einem Grundstück eingedrungenen Person mit einer Eisenstange

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

    Auszug aus LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04
    Schon das Reichsgericht hatte in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass ein Verlust des Sehvermögens vorliegt, wenn die Fähigkeit, äußere Gegenstände durch das Auge wahrzunehmen und diese Gegenstände als solche zu erkennen, auf Dauer oder zumindest für eine längere Zeit aufgehoben ist (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119; 58, 173).

    Die Herabsetzung der Sehfähigkeit auf 1/50 (also 2 %) wurde einem Verlust des Sehvermögens gleichgestellt (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119).

  • RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem

    Auszug aus LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04
    Schon das Reichsgericht hatte in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass ein Verlust des Sehvermögens vorliegt, wenn die Fähigkeit, äußere Gegenstände durch das Auge wahrzunehmen und diese Gegenstände als solche zu erkennen, auf Dauer oder zumindest für eine längere Zeit aufgehoben ist (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119; 58, 173).

    Die Herabsetzung der Sehfähigkeit auf 1/50 (also 2 %) wurde einem Verlust des Sehvermögens gleichgestellt (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119).

  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 965/03

    Augapfel-Fall - Schwere Körperverletzung; Verlust des Sehvermögens;

    Auszug aus LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04
    In jüngster Zeit hatte das Bayrische Oberste Landesgericht Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2004, 264), und dazu ausgeführt, nicht die schwere Folge an sich, sondern nur die dauerhafte schwere Folge erfülle den Tatbestand des § 226 StGB.
  • RG, 09.05.1924 - I 416/24

    Zur Auslegung des Begriffs "Verlust des Sehvermögens" (§ 224 StGB.).

    Auszug aus LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04
    Schon das Reichsgericht hatte in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass ein Verlust des Sehvermögens vorliegt, wenn die Fähigkeit, äußere Gegenstände durch das Auge wahrzunehmen und diese Gegenstände als solche zu erkennen, auf Dauer oder zumindest für eine längere Zeit aufgehoben ist (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119; 58, 173).
  • AG Köln, 01.06.1981 - 618 (218) Ls 45/79
    Auszug aus LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04
    Das Amtsgericht Köln hatte in einer fast 25 Jahre alten Entscheidung ausgeführt, eine Minderung des Sehvermögens auf 20 % erfülle den Tatbestand nicht (vgl. AG Köln MDR 1981, 780).
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